Versicherungs-Tipps für Gastfamilien in Österreich
Sicherheit für Ihr Au Pair & ein gutes Gefühl für die Gastfamile
Eines der wichtigsten Themen im Rahmen eines Au Pair Aufenthaltes ist die Wahl der passenden Au Pair-Versicherung. Au Pair sind in der Regel junge Menschen, die sehr selten einen Arzt benötigen, allerdings muss man immer auf der sicheren Seite sein. Zusätzlich ist in allen Gastländern eine Au Pair-Versicherung verpflichtend und eine Basis für die Visa-Antragstellung und den Aufenthaltstitel. Unten stehend finden Sie genauere Informationen und Tipps für Österreich.
In Österreich muss das Au Pair von der Gastfamilie als geringfügig beschäftigt angemeldet werden. Das Au Pair muß für die Dauer des Aufenthalts in Österreich versichert sein. Aufgrund des höheren Gehaltes in Österreich (zB im Vergleich zum Taschengeld in Deutschland) tragen die Kosten laut Österreichischen Au Pair-Regeln die Au Pair selber. Die gesetzliche Unfallversicherung muss allerdings von der Gastfamilie als Dienstgeber übernommen werden.
Au Pairs aus den EU-Ländern können ihre Versicherung aus dem Heimatland behalten, sofern diese die medizinischen Leistungen in Österreich abdeckt. Dies muss vor Antritt der Reise, selber durch das Au Pair mit der eigenen Versicherung abgeklärt werden!
Siehe auch bilaterale Abkommen die Österreich mit gewissen Staaten abgeschlossen hat
→ Europäische Krankenversicherungskarte
Wir empfehlen aber auch für Au Pairs aus der EU dringend den Abschluss einer Krankenversicherung, da die Heimatversicherung nicht alle Leistungen zahlt, wie z.B. einen oft teuren Rücktransport.
Die Au Pair Versicherung – privat oder Krankenkasse?
Private Au pair Versicherung
Es gibt unzählige private Au Pair Versicherungen, von verschiedensten In- und Ausländischen Versicherungs-gesellschaften – möchten Sie Ihr Au Pair für den gesamten Au Pair-Aufenthalt bei einer privaten Krankenversicherung versichern, kommt allerdings im Moment nur ein leistbares Produkt „Care Austria Education“ in Frage, die auch alle Kriterien erfüllt, die für die Visa – Antragstellung notwendig sind. Sollten sich Einreise- termine gröber verschieben, vergessen sie bitte nicht die Care Concept darüber zu informieren!
Unser Tipp für Au Pairs aus nicht EU Ländern, die nach Österreich kommen:
Selbstversicherung über die Gesundheitskrankenkasse
Den sicherlich besten Schutz erhält Ihr Au Pair bei der österreichischen Gesundheitskrankenkasse. Nach Abschluss der freiwilligen Selbstversicherung wird das Au Pair Inhaber der e-card für den begrenzten Zeitraum des Aufenthaltes und natürlich nur bei Bezahlung der monatlichen Prämien.
Die freiwillige Selbstversicherung kann man schon vor Einreise bei der ÖGK beantragen, jedoch kann diese erst nach Anreise des Au Pairs und Anmeldung des Hauptwohnsitzes, sowie die Anmeldung des Dienstverhältnisses (sozialversicherung.at) gestartet werden.
Versicherung für die Einreise
Die private Au Pair Versicherung und auch die Gebietskrankenkasse können erst dann leisten, wenn das Au Pair angekommen ist und die jeweilige Versicherung aktiv ist.
Das bedeutet man benötigt zur Überbrückung eine private Versicherungslösung von der Abreise im Heimatland, bis die Person eingereist ist und entweder die private Au Pair Versicherung über Care Concept bereits aktiviert ist oder bis die Selbstversicherung bei der GKK effektiv gestartet wurde. Diese private Versicherungslösung muss schon, vor Visa-Antragstellung des Au Pairs im Heimatland, bei der Österreichischen Botschaft, gewählt werden und sollte erst dann nach Ankunft gekündigt werden, wenn die vorgesehene Krankenversicherung für den Aufenthalt aktiv ist.
Die private Au-Pair Versicherung Care Concept „Care Austria Education“ erfüllt auch alle Bedingungen des Österreichischen Innenministerium für die Visa-Antragstellung bzw. für die Beantragung des Aufenthaltstitels in Österreich. Trotzdem benötigt das Au-Pair eine Versicherung zur Überbrückung, bis zur Ankunft bzw. bis zum Aktivierungsdatum der Care Concept Versicherung für Österreich.
Sollte das Au Pair oder die Gastfamilie die Selbstversicherung der Gebietskrankenkasse bevorzugen, empfehlen wir zusätzlich eine Eidesstattliche Erklärung vom Au Pair unterfertigt bei der Visa-Antragstellung im Heimatland den Österreichischen Behörden zu übergeben, in der Sie als Au Pair bestätigen, sich umgehend zur Selbstversicherung bei der Gebietskrankenkasse nach Ankunft anzumelden und die private Krankenversicherung vorab nicht zu kündigen, um zur Sicherheit versichert zu sein, bis Sie bei der Gebietskrankenkasse versichert sind.
Die KLEMMER INTERNATIONAL – ist unser Tipp für eine private Au Pair – Reisekrankenversicherung zur Überbrückung von der Anreise bis das Au Pair bei der Gebietskrankenkasse nach Anreise versichert ist (In Kombination mit der Au Pair Verpflichtungserklärung!) bzw. bis das Au Pair angekommen ist und bei Care Concept die Versicherung gültig wird.
→ Private Au Pair-Versicherung zur Überbrückung für die Einreise
Das Produkt der Klemmer International kann täglich gekündigt werden. Das heißt, sobald die Selbstversicherung bei der Gebietskrankenkasse aktiviert wurde bzw die private Krankenversicherung aktiv ist, können Sie die Klemmer Versicherung ganz einfach kündigen und Sie haben nur die konsumierten Tage vom Start der Versicherung bis zum Tag der Kündigung zu bezahlen.
Die gesetzliche Unfallversicherung - Mitarbeitervorsorge
Egal ob Sie als Krankenversicherer die Gebietskrankenkasse gewählt haben, oder eine zugelasse private Au Pair Versicherung (z.B.: Care Austria Education), muss das Au Pair zur gesetzlichen Unfallversicherung und Mitarbeitervorsorge angemeldet werden. Bitte verwenden Sie das Formular „Anmeldung“, Sie erhalten es bei Ihrer nächsten Außenstelle der Gebietskrankenkasse. Geben Sie es ausgefüllt und unterfertigt ehest nach Ankunft Ihres Au Pair bei Ihrer lokalen Stelle der Gebietskrankenkasse ab oder konsultieren Sie Ihren Steuerberater, der diese Anmeldung komplett für Sie vornimmt. Sollten Sie keinen Steuerberater Ihres Vertrauens zur Hand haben, können Sie auch das Service unseres Steuerberaters Lohnverrechnung für Gastfamilien in Österreich nutzen.
Der monatliche Beitrag zur Selbstversicherung für geringfügig Beschäftige bei der ÖGK beträgt € 73,20 (ab 2024) und bezahlt das Au Pair. Der monatliche Beitrag zur gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung (SV-Beitrag) muss von der Gastfamilie (Dienstgeber) bezahlt werden und beträgt seit 1.1.2019 (1,2% Unfallversicherung und 1,53% Mitarbeitervorsorge) ca. € 16 / Monat im Durchschnitt.
Die freiwillige Selbstversicherung oder private Krankenversicherung muss vom Au Pair bezahlt werden. Der Beitrag zur gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung geht zu Lasten der Gastfamilie. Freiwillige Leistungen der Gastfamilie sind möglich!
→ Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte (Info auf SV – sozialversicherung.at)
→ Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte (Info auf ÖGK – gesundheitskasse.at)
→ Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte beantragen (Online-Service auf meinesv.at)
Einloggen > Versicherung > Selbstversicherung > Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte beantragen
Bei einer Beschäftigung der Au Pair-Kraft bis zur Geringfügigkeitsgrenze genügt die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskrankenkasse. Eine private Unfallversicherung ist kein Ersatz für die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung!
→ Generelles Informationsblatt des österreichischen Sozialministerium zum Thema Au Pair-Kraft
Private Haftpflicht-Versicherung
Personen die in Ihrem Haushalt gemeinsam mit Ihnen wohnen sind normalerweise in der Privat-Haftpflicht-Versicherung Ihrer Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung inkludiert. Kontaktieren Sie Ihren Versicherungsbetreuer und teilen Sie ihm mit das sich Ihr Au Pair (Name) bei Ihnen (von … bis …) befindet und in die Haftpflichtversicherung miteingeschlossen werden soll. In den uns bekannten Fällen wurde dies immer kostenlos von den Versicherungsunternehmen angeboten. Sollte das nicht möglich sein, wählen Sie bei der Krankenversicherung zusätzlich die Option Haftpflichtversicherung aus!
Achtung: Eine Krankenversicherungen die alle Risiken abdeckt, sowie die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung sind in Österreich VERBINDLICH!